| Vertragslaufzeit |
Befristet 1 – 10 Jahre |
| Zinsbindung |
Unverändert (fest) während der ganzen Laufzeit |
| Währung |
CHF |
| Hypothekarbetrag |
mind. CHF 50'000.– |
| Zinsfälligkeit |
Vierteljährlich, jeweils auf Quartalsende. |
| Amortisation |
Indirekt oder direkt |
| Entschädigung bei vorzeitigem Ausstieg |
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kreditnehmer ist eine Entschädigung zu leisten, die sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kreditzinssatz und dem bei Beendigung des Vertrages erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- oder Kapitalmarkt mit der entsprechenden Restlaufzeit errechnet. Liegt der Kreditzinssatz über dem Anlagesatz, ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zu lasten des Kunden; liegt er unter dem Anlagesatz, ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zugunsten des Kunden. Allfällige Bearbeitungskosten werden separat abgerechnet. |
| Forward |
Die KFH bietet die Möglichkeit Zinssätze bis max. 12 Monate im voraus zu fixieren (Terminfesthypothek). Die KFH gibt auf Anfrage gerne die gültigen Konditionen bekannt. |
| Zinsusanz |
Internationale Usanz: effektive Tage pro Monat / 360 Tage |