Die Geldmarkthypothek

Geldmarkthypothek ohne Absicherung (Liborhypothek)
Vertragslaufzeit (Kapitalbindung) Befristet, 12 Monate - 3 Jahre, längere Laufzeiten auf Anfrage möglich
Währung CHF
Hypothekarbetrag mindestens CHF 100'000.–
Zinsbindung Jeweils fest für ein Quartal, Semester resp. Kalenderjahr mit einer Einstiegsperiode am Anfang der Vertragslaufzeit
Einstiegsperiode Einstiegsperiode ist die Zeit vom Beginn der Vertragslaufzeit bis zum ersten Rollover (Kredit welcher innerhalb der Rahmenlaufzeit, je nach Wahl, für 3, 6 oder 12 Monate fixiert wird). Der Rollover startet ab einem Quartalsbeginn (s. Rolloverperiode).
Rolloverperiode Nach Ablauf der Einstiegsperiode gelangt die LIBOR-Hypothek in die reguläre Rolloverperiode. Die Rolloverperiode entspricht bei der 3-Monats LIBOR-Hypothek: 3 Monate (1 Quartal, d.h. ab 1.4./1.7/1.10/1.1) / 6-Monats LIBOR-Hypothek: 6 Monate (1 Semester, d.h. ab 1.7/1.1) / 12-Monats LIBOR-Hypothek: 12 Monate (1 Kalenderjahr, d.h. 1.1)
Zinsfälligkeit Vierteljährlich, halbjährlich resp. Jährlich, jeweils auf Quartals-, Semster- bzw. Jahresende. Pro Kalenderjahr muss mindestens eine Zinszahlung erfolgen.
Amortisation Direkt oder indirekt, wird bei Vertragsabschluss definiert.
Ausstiegsklausel Ein Ausstieg auf das Quartalsende 31.3/30.6./30.09/31.12. (3-Monats Libor), Semesterende 30.06./31.12. (6-Monats LIBOR) oder Jahresende 31.12. (12 Monats LIBOR) ist möglich, muss aber 20 Tage im voraus gemeldet werden. Die Bearbeitungsgebühren betragen 1 %o des Kreditbetrages, mindestens aber CHF 2'000.--.
Zinsusanz internationale Usanz: effektive Tage pro Monat / 360 Tage

Geldmarkthypothek mit Absicherung (Liborhypothek mit CAP)
Vertragslaufzeit (Kapitalbindung) Je nach Einstiegszeitpunkt in die Geldmarkthypothek zwischen 1.75 und 2 Jahren
Währung CHF
Hypothekarbetrag mindestens CHF 100'000.–
Zinsbindung 3 Monate, Basis 3-Monats LIBOR
Zinsabsicherung Die Zinsabsicherung verlangt eine Prämie, welche im Zinssatz eingerechnet wird. Diese Prämie ist abhängig von den Marktbedingungen und dem gewählten Maximalzinssatz.
Zinsfälligkeit Vierteljährlich, jeweils auf Quartalsende.
Amortisation Direkt oder indirekt, wird bei Vertragsabschluss definiert.
Ausstiegsklausel Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kreditnehmer ist eine Entschädigung zu leisten, die sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kreditzinssatz und dem bei Beendigung des Vertrages erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- oder Kapitalmarkt mit der entsprechenden Restlaufzeit errechnet. Liegt der Kreditzinssatz über dem Anlagesatz, ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zu lasten des Kunden; liegt er unter dem Anlagesatz, ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zugunsten des Kunden. Allfällige Bearbeitungskosten werden separat abgerechnet.Ein Ausstieg auf das Quartalsende ist möglich, muss aber 20 Tage im voraus gemeldet werden. Die Bearbeitungsgebühren betragen 1 %o des Kreditbetrages, mindestens aber CHF 2'000.--.
Zinsusanz internationale Usanz: effektive Tage pro Monat / 360 Tage