Die Kreditrichtlinien

Die KFH Kreditanstalt für Hypotheken AG vergibt nur erstrangige Hypotheken bzw. belehnt Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen nur ohne Vorgang und ohne konkurrierende Titel. Kredite werden ausschliesslich auf Schweizer Liegenschaften – und dies primär für selbstgenutzte Wohnliegenschaften – vergeben. Die Kreditrichtlinien erfolgen aber je nach Liegenschaft individuell. Kontaktieren Sie Ihren Hypothekenberater bei der KFH für detaillierte Auskünfte.

Die KFH Kreditanstalt für Hypotheken AG kann keine Hypotheken gewähren, die zur Hauptsache als Gaststätten und Hotels genutzt werden oder in denen vor allem industrielle oder landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Belehnungen und Konditionen entnehmen Sie aus unserem Angebot

Eine höhere Belehnung ist dann realisierbar, wenn werthaltige und verpfändbare Zusatzsicherheiten in Form von Lebensversicherungspolicen mit einem entsprechenden Rückkaufswerten, 2. Säuleguthaben, Depotwerte o.ä. verpfändet werden können. Diese Ausnahmeregelung kann nur bei Krediten auf selbstgenutzten Liegenschaften abgerufen werden. Konto- und Depotverbindungen stimmt unser Kunde auf seine Wünsche ab. Baukredite werden von der KFH keine vergeben.

Antragsformular (Download PDF-Datei)

Benötigte Unterlagen (Download PDF-Datei)

Liegenschaftenblatt (Download PDF-Datei)